Entsendung
Sie möchten Arbeitnehmer für einen befristeten Einsatz nach Frankreich entsenden?
Im Rahmen dieser Entsendung sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Vertreter in Frankreich zu benennen, der die Verbindung zu den französischen Aufsichtsbehörden herstellt.
Die Kontrollen über die Entsendungskonformität können von den Steuer- und Zollbehörden, der Arbeitsaufsicht, der Eintreibung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Kriminalpolizei ausgehen.
Auf Ihren Antrag hin treten wir als Entsendungsvertreter in Frankreich auf, um alle Verwaltungsunterlagen für die französischen Behörden bereitzuhalten und dabei eine strenge Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
Wie wir Ihnen helfen können?
Unsere Aufgaben
- Erstellung eines Vertreterbestellungsvertrags
- Übermittlung der Liste der Dokumente, die im Rahmen einer Kontrolle benötigt werden
- Speicherung Ihrer Dokumente in unserem geschützten Backup-Bereich, über den Sie ggf. per Fernzugriff verfügen können
- Unterstützung bei der Erstellung der SIPSI-Meldung
- Begleitung bei der Übermittlung der erforderlichen Dokumente
- Informationen über die wichtigsten zwingenden Bestimmungen des französischen Rechts
Kontaktieren Sie uns
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